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Erklärung zur Barrierefreiheit für buddhas.online

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website buddhas.online.

Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und uns stetig zu verbessern. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die EU-Richtlinie 2016/2102 und die nationale Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Die Website buddhas.online ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 und der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar.

Grund dafür sind die im folgenden Abschnitt aufgeführten Ausnahmen und nicht barrierefreien Inhalte.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Trotz größter Sorgfalt sind uns folgende Mängel im Hinblick auf die Einhaltung der Barrierefreiheit bekannt (Stand 10.10.2025):

  • Alternativtexte: Bei einigen Produktfotos und älteren Dekorationsbildern fehlen teilweise die Alternativtexte, oder sie sind nicht ausreichend detailliert, um den Inhalt für Screenreader vollständig zugänglich zu machen.

  • Farbkontraste: Einzelne grafische Elemente und Buttons erreichen möglicherweise nicht in allen Fällen das erforderliche Mindestkontrastverhältnis.

  • Formulare und Checkout: In komplexen Bestellprozessen (Checkout) kann die logische Reihenfolge für Screenreader-Nutzer stellenweise noch optimiert werden.

Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Mängel zu beheben, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung

 

Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2025 erstellt.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine interne Selbstbewertung des Betreibers am 10. Oktober 2025.

 

4. Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus nach § 4 BITV 2.0)

 

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website, sind Ihnen Mängel aufgefallen oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte kontaktieren Sie uns:

Wir nehmen Ihr Feedback sehr ernst und werden versuchen, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

 

5. Durchsetzungs -Verfahren (Schlichtung)

 

Wenn wir Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle ist bei der oder dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz angesiedelt.

Kontakt der Schlichtungsstelle:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Schlichtungsstelle Referat 9B Bauhofstraße 9 55116 Mainz

E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de Website: https://inklusion.rlp.de/de/kontakt/schlichtungsstelle/

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